Allgemeine Geschäftsbedingungen für GEO- und SEO-Leistungen

Nur für Unternehmer (B2B). Als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Hans Benjamin Gülker, ki-gefunden-werden.de, Bendenweg 6b, 53347 Alfter (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“). Gegenüber Verbrauchern bietet der Auftragnehmer keine Leistungen an.
  2. Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (nachfolgend „Auftragsbestätigung“). Bei Widersprüchen hat die Auftragsbestätigung Vorrang vor diesen AGB.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Textform annimmt, z. B. durch eine Antwort per E-Mail oder Messenger. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
  2. Zahlt der Auftraggeber die erste Rechnung oder stellt er die angefragten Zugänge bereit, ohne zuvor in Textform angenommen zu haben, gilt dies ebenfalls als Annahme der Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB.

§ 3 Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen, mit denen der Auftraggeber in Suchmaschinen und in KI-Assistenten (z. B. ChatGPT, Gemini, Claude, Perplexity) besser gefunden und genannt werden soll. Es handelt sich um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine bestimmten Platzierungen, keine Nennung in KI-Antworten und keine bestimmte Zahl an Besuchern, Anfragen oder Umsätzen.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen selbstständig und in eigener Zeiteinteilung. Er darf Software-Werkzeuge einsetzen, einschließlich KI-gestützter Werkzeuge für Recherche, Analyse und Textentwürfe. Alle Inhalte prüft er selbst, bevor er sie dem Auftraggeber zur Freigabe vorlegt.
  3. Dritte (Unterauftragnehmer) setzt der Auftragnehmer nur nach Zustimmung des Auftraggebers in Textform ein.
  4. Anfragen beantwortet der Auftragnehmer an Werktagen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Längere Abwesenheiten kündigt er an; monatliche Leistungen werden nachgeholt.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge bereit (z. B. zum Website-System, zur Google Search Console und zum Webanalyse-Werkzeug), benennt eine Ansprechperson und liefert die nötigen Fachinformationen.
  2. Entwürfe gibt der Auftraggeber in der Regel innerhalb von fünf Werktagen frei oder meldet Änderungswünsche. Verzögern sich Leistungen wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sie sich entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  3. Wechselt der Auftraggeber das Website-System oder gestaltet er die Website grundlegend neu, gelten die Leistungen für die neue Website entsprechend. Der Umzug selbst ist nicht enthalten und kann gesondert vereinbart werden.

§ 5 Freigabe und Verantwortung für Inhalte

  1. Inhalte und Änderungen an der Website werden erst nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform veröffentlicht.
  2. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die fachliche und rechtliche Richtigkeit der Angaben über sein Unternehmen und seine Leistungen (z. B. Preise, Bedingungen, Qualifikationen, Auszeichnungen).
  3. Materialien, die der Auftraggeber liefert, müssen frei von Rechten Dritter sein oder er muss die nötigen Nutzungsrechte haben. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Materialien beruhen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Einmalige Vergütungen sind mit Vertragsbeginn fällig, laufende Vergütungen monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
  2. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und berechnet keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während der Laufzeit, verstehen sich die Vergütungen ab diesem Zeitpunkt als Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; der Auftragnehmer teilt dies rechtzeitig in Textform mit.
  3. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf der Auftragnehmer die Leistungen nach Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang aussetzen.
  4. Kosten für Leistungen Dritter (z. B. kostenpflichtige Verzeichniseinträge, Anzeigen, Lizenzen) sind nicht enthalten. Sie fallen nur nach Zustimmung des Auftraggebers an und werden ohne Aufschlag weiterberechnet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Beginn und feste Laufzeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Während der festen Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
  2. Nach Ablauf der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der festen Laufzeit gekündigt wird. Danach können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Es gilt die zuletzt vereinbarte monatliche Vergütung.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hat der Auftraggeber eine Vergütung für die feste Laufzeit im Voraus gezahlt und kündigt er aus einem wichtigen Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, erstattet der Auftragnehmer den auf die vollen verbleibenden Monate entfallenden Anteil.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 8 Nutzungsrechte

  1. An den für den Auftraggeber erstellten Inhalten erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der jeweils fälligen Vergütung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen, auch über das Vertragsende hinaus.
  2. Methoden, Vorlagen, Prüflisten, Auswertungswerkzeuge und Software des Auftragnehmers bleiben sein Eigentum. An überlassenen Vorlagen erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

§ 9 Referenz

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen. Fallstudien mit Zahlen, Ergebnissen oder Zitaten veröffentlicht er nur nach Freigabe in Textform. Der Auftraggeber kann die Nennung jederzeit für die Zukunft untersagen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, insbesondere Umsatz-, Kunden- und Zugangsdaten. Das gilt nicht für allgemein bekannte Informationen oder gesetzliche Offenlegungspflichten. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Datenschutz

Die Leistungen sind so angelegt, dass der Auftragnehmer keine personenbezogenen Daten von Kunden des Auftraggebers verarbeitet. Ist das im Einzelfall doch erforderlich, schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der festen Laufzeit.
  3. Für Folgen von Änderungen, Störungen oder Entscheidungen der Betreiber von Suchmaschinen, KI-Systemen und Website-Plattformen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026